Gmsh
Landschaftsplanerin, Geographin oder vergleichbare Qualifikation (m/w/d)
Company
Role
Landschaftsplanerin, Geographin oder vergleichbare Qualifikation (m/w/d)
Location
Job type
Vollzeit teilzeitfhig
Posted
4 weeks ago
Salary
Benefits
Job description
Die Fachgruppe Freianlagen sucht Verstärkungen im Bereich landschafts- und umweltplanerischer Aufgaben im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Bundes- und Landesbaus. Der Dienstort wird in gemeinsamer Absprache mit Ihnen festgelegt.
Beurteilung von Vorhaben und Eingriffen in Natur und Landschaft Führen naturschutzfachlicher Vorabstimmungen u. a. mit den zuständigen Naturschutzbehörden sowie Erstellung diesbezüglicher Stellungnahmen Mitwirken in Baugenehmigungsverfahren zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange als Vorbereitung für die Abstimmungen mit den Genehmigungsträgern Bearbeitung von Vorhabenbeurteilungen (u.a. UVP, LBP, Waldumwandlung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) sowie Beauftragung und Anleitung Freiberuflich Tätiger in diesem Aufgabengebiet Einbringen naturschutzfachlicher Belange im Rahmen der Aufstellung von Masterplänen (liegenschaftsbezogene Ausbaukonzepte für Bundesliegenschaften) Beurteilung und Dokumentation im Zusammenhang mit artenschutzrechtlichen Aufgabenstellungen Bearbeitung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
Abgeschlossenes Studium in einer der Fachrichtungen Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Umweltplanung, Geographie oder gleichwertige Qualifikation fundierte naturschutzrechtliche und landschaftsökologische Kenntnisse Arten- und Biotopkenntnisse sowie Kenntnisse ökologischer Zusammenhänge u. a. zur Förderung der Biodiversität Kenntnisse/Erfahrung im Bereich der Vorhabenbeurteilung (UVP, LBP, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) Kenntnisse des BNatSchG, LNatSchG S-H, Bundeswaldgesetz, BauGB sind von Vorteil CAD-/GIS-Kenntnisse sowie sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen sind von Vorteil Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, gute Auffassungsgabe Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft zur Wahrnehmung von Dienstreisen erfolgreiches Bestehen der Sicherheitsüberprüfung nach § 15 Abs. 2 VSA SH


